Aktuell plant die DRG Ettlingen keine Reise
Info Bulletin des Deutsch-Russischen Forums vom 16.04.2021
Update der Einreisebeschränkungen in die Russische Föderation
Das Auswärtige Amt berichtete Mitte der Woche darüber, dass mit Erlass vom 1. April 2021 die Regierung der Russischen Föderation beschlossen habe, die im vergangenen Jahr verhängten Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsangehörige und Personen mit deutschen Daueraufenthaltstiteln aufzuheben. Das bedeutet, dass diese Personen in die Russische Föderation einreisen dürfen, wenn |
- sie ein gültiges russisches Visum für die Russische Föderation besitzen und
- sie auf dem Luftweg einreisen. Die Land- und Seegrenzen sind weiterhingrundsätzlich geschlossen
Es liegen den deutschen Auslandsvertretungen keine Informationen vor, wann die Auslandsvertretungen der Russischen Föderation wieder Visaanträge entgegennehmen. Diese Rücknahme der Einreise-beschränkungen u. a. für deutsche Staatsangehörige hat auch Folgen für die Personen, deren russische Aufenthaltstitel abgelaufen sind und die sich noch immer in der Russischen Föderation aufhalten. |
Die bislang bestehende Kulanzregelung für ausländische Staatsangehörige, die ihre russische Visa überziehen, findet für deutsche Staatsangehörige mit Inkrafttreten der Aufhebung der bisherigen Reisebeschränkungen keine Anwendung mehr. Deutsche Staatsangehörige, deren russische Visa abgelaufen sind und die sich noch immer in der Russischen Föderation aufhalten, müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntmachung der Verordnung zur Aufhebung der Reisebeschränkung um eine Verlängerung des Visums bemühen. Diese Frist beginnt am 1. April 2021.
|