Kirche und Gesellschaft in Gatschina und Ettlingen

Berlin, 17.06.2019
Zuwendungsbescheid
Sehr geehrter Herr Laier,
das Auswärtige Amt bewilligt auf Grundlage des Antrages vom 31.03.2019 und des Finanzierungsplans vom 31.03.2019 für das Haushaltsjahr 2019 als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung eine nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu einem Höchstbetrag von
3.950,00 EUR

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